Behandlungskonzept Autismus

Kinder vom Kleinkindalter bis zum Schulabschluss können zur Rehabilitation aufgenommen werden. Bei kleinen Kindern ist die Aufnahme und Schulung einer Begleitperson Teil des Behandlungskonzepts. Die frühe Rehabilitation kleiner Kinder ist bei Autismus sinnvoll, da eine elternzentrierte, frühe und intensivierte Intervention unabhängig vom Störungsbild und Therapieverfahren wirksam ist (Palmer et al 1989).

Die Indikation für eine stationäre Rehabilitation ist bei dem Vorliegen von Autismus im Einzelfall zu prüfen. Da bei Autismus das Erreichen einer (eingeschränkten) Erwerbsfähigkeit möglich ist, besteht bei diesen Patienten analog zu Kinder und Jugendlichen mit Entwicklungsstörungen eine mögliche Indikation zur stationären Rehabilitation mit dem Einzelfall individuell festzulegenden Behandlungszielen.

Eine Indikation für eine stationäre medizinische Rehabilitation liegt dann vor, wenn die umfassende gesundheitliche und psychosoziale Beeinträchtigung durch das Störungsbild durch ambulante Maßnahmen und Unterstützungen allein nicht mehr beherrschbar ist.

Die Rehabilitation bei Autismus bezieht auch Kinder mit ein, bei denen die Entwicklungsstörung zusammen mit einer neurologischen Grunderkrankung auftritt (wie z.B. perinatale Schädigungen, Spina bifida, neuromuskuläre Erkrankungen, Epilepsien, definierte Syndrome, Alkoholembryopathie…).

Konkrete Aufnahmegründe bei Autismus können sein:

  • Intensivierung, Ergänzung, Erweiterung und Anpassung der bisherigen Behandlungsmaßnahmen
  • Vorbereitung auf bzw. Vernetzung mit ambulanten Therapie- und Förderprogrammen für Entwicklungsstörungen
  • Erzielen individueller Fortschritte bei schweren Störungen durch Verbindung von Einzeltherapie, schulischer Förderung und Maßnahmen zur emotionalen Stabilisierung
  • Behandlung der psychiatrischen Begleiterkrankungen der geistigen Behinderung (Entwicklungsstörungen, ADHS, emotionale Störungen, Ticstörungen…)
  • Unterstützung, Anleitung und Beratung bei Therapien zur Verbesserung des Störungsmanagements und der Selbststeuerung
  • Ausgleich und Unterstützung bezüglich krankheitsbegleitender schulischer Leistungsschwierigkeiten
  • Unterstützung und Beratung bei der Verbesserung der sozialen Integration (Peer         group, Schule, Berufsfindung und Berufshinführung und –beratung)
  • Erprobung neuer ambulant erworbener Fähigkeiten im stationären Umfeld

Da bei Vorliegen einer autistischen Störung die Fähigkeit der Betroffenen sehr unterschiedlich ausgeprägt ist, Veränderungen zu tolerieren, sowie sich in eine Gruppe gleichaltriger fremder Kinder und Jugendlicher rasch zu integrieren, muss die Rehabilitationsfähigkeit im Einzelfall abgewogen werden. Aus diesem Grund sind die Vor- und Nachteile einer stationären Rehabilitation gegenüber niedriger frequenten ambulanten Maßnahmen im bekannten Umfeld abzuwägen. Eine Absprache der Behandlungsziele vor Beginn einer stationären Rehabilitation ist bei einer autistischen Störung daher in jedem Fall sinnvoll.

 

Als krankheitsunabhängige Rehabilitationsziele haben wir uns zur Aufgabe gemacht, die Kinder, Jugendlichen und ihre Familien zu unterstützen:

  • durch Entlastung von den aktuellen Belastungen und Beeinträchtigungen während des stationären Aufenthalts
  • durch Übertragen der Rehabilitationsziele in Alltagssituationen
  • durch Anleitung beim Umgang mit und dem Annehmen von (chronischer) Krankheit oder Beeinträchtigung
  • durch Beratung, Aufklärung, Patientenschulung und Elternschulung zur Erweiterung ihres Wissens und Verständnisses und nachhaltigen Verbesserung der persönlichen Situation.

Als spezielle Therapieziele stehen bei der Rehabilitation bei Autismus im Vordergrund:

  • die Entlastung durch Anpassung der Therapieziele an den aktuellen Entwicklungsstand
  • die Beschwerdebesserung durch Ergänzung und Intensivierung der bisherigen ambulanten Behandlungsverfahren, insbesondere der Förderung
  • Reduktion von vorwiegend psychiatrischer Komorbidität zur Verbesserung des Risikoprofils
  • die Verbesserung oder Wiederherstellung der eingeschränkten Lebensqualität und Wiederherstellung der psychischen Belastbarkeit
  • die Anleitung zum optimalen Selbstmanagement der Störung; Verbesserung der Therapiemotivation
  • die Integration des verbesserten Selbstmanagements und Gesundheitsverhaltens in den Alltag und in die Familie
  • die Belastungserprobung in einer stationären Kleingruppe z.B. zur Vorbereitung auf erforderliche Schulwechsel oder Aufnahmen in stationäre Jugendhilfeeinrichtungen.
 

Die konkreten Rehabilitationsziele sollten bereits vor der stationären Aufnahme zwischen Kindern, Eltern und behandelndem Arzt besprochen und festgelegt werden. Sie können bei Autismus je nach Art und Ausmaß sehr unterschiedlich sein. Sie werden bei Aufnahme (u.a. auch durch die schulbezogene Eingangs-Diagnostik) noch einmal präzisiert und in den regelmäßigen Visiten im Behandlungsverlauf angepasst werden. Kinder und Jugendliche mit Autismus werden in altershomogene und diagnosegemischte Gruppen integriert und in spezifischen Gruppen entwicklungsgerecht unterrichtet.

 

Grundsätzlich stehen den Kindern mit Autismus alle Fachbereiche der Klinik zur Verfügung (Medizin, Pflege, Psychologie, Sozialpädagogik, Therapie und Schule). Die Umsetzung der Behandlungsziele erfolgt in enger, interdisziplinärer Zusammenarbeit aller Bereiche unter ärztlicher (d.h. kinderärztlicher und kinder- und jugendpsychiatrischer) Leitung.

Speziell bei Autismus werden in der Therapie u.a. eingesetzt:

  • Verlaufsdiagnostik (schulische Diagnostik, Testpsychologie, Labor)
  • Bewegungstherapie, Psychomotorik, Motopädie, Physiotherapie bei Bedarf
  • Konzentrationstraining und soziales Kompetenztraining
  • Logopädie, Ergotherapie, Legasthenie-/ Dyskalkulie-Training, Heilpädagogik und Hausaufgabentraining beschwerdeorientiert
  • Psychotherapie und Kreativtherapien bei Bedarf
  • Medikation bei Bedarf
  • Schule, Patientenschulung und vor allem Elternschulung
  • Milieutraining (bei Bedarf spezifisch) in der Gruppe
  • Sozialberatung

Bei Kindern mit autistischen Störungen wird je nach Bedarf im Einzelfall das Therapieprogramm nach den Berdürfnissen der betroffenen Kinder- und Jugendlichen reduziert.

Die detaillierten Therapiepläne sind im QM-System der Klinik abgelegt.

 

Die Schulung/ Beratung für Eltern von Kindern mit Autismus ist ein Behandlungsbaustein, der den nachhaltigen Erfolg der Rehabilitation verbessern soll. Die Schulungen werden von geschulten Trainern geleitet und durchgeführt. Die Behandlungsempfehlungen orientieren sich an den aktuellen medizinischen Leitlinien der AWMF. Die Schulung zu Autismus ist in ein Schulungsprogramm zu Entwicklungsstörungen integriert, das zusammen mit der Universität Bremen (Prof. Petermann) entworfen und evaluiert wurde.

 

Die Rückkehr in einen Schulalltag ohne Ängste und Belastungen ist für Kinder mit Autismus sehr wichtig. Ziel des Unterrichts in unserer großen Klinikschule ist es daher auch, die Kinder und Jugendlichen nach einer Phase der Entlastung beim Aufholen von Versäumtem zu unterstützen und die Reintegration in den schulischen Alltag zuhause vorzubereiten. Dies ist durch Unterricht in kleinen Klassen und in einer Intensität von bis zu 20 Stunden pro Woche möglich. Diagnostik und Einzelförderung im Rahmen der Schule spielen während der Behandlung, sowie der Schulbericht zur Entlassung bei Kindern mit Entwicklungsstörungen eine wichtige Rolle.

 

Trotz der Wohnortferne der bei uns aufgenommenen Kinder fühlen wir uns auch der ambulanten Nachsorge nach der stationären Rehabilitation verpflichtet. Wir bemühen uns aber (bei Zustimmung der Eltern) in jedem Fall um die Einbeziehung der Kinderärzte/ Hausärzte, ambulant tätigen Therapeuten und Schulen und um die Vermittlung weiterer Hilfen, Beratungsstellen und Fachleute.

Die Vernetzung von Therapie und Umweltfaktoren (Schule, Familie…) fördert den Behandlungserfolg. Die Nachsorge spielt bei der Behandlung deshalb eine so wichtige Rolle, damit eine nachhaltige Stabilisierung erreicht werden kann. Die folgenden allgemeinen protektiven Faktoren sind u.a. ein Ziel unseres Behandlungskonzepts:

  • Vermittlung langfristiger ambulanter Therapie- und Förderempfehlungen
  • Vermittlung und Anregung einer Veränderung und Stabilisierung für die gesamte Familie
  • Vermittlung von konkreten Hilfen und Förderung (z.B. auch Leistungen der Jugendhilfe – gemäß §35a SGB VIII) zur Verbesserung der psychosozialen Situation.

Die stationäre Rehabilitation von Kindern mit autistischen Störungen erfolgt in enger Kooperation mit den Spezialambulanzen/Abteilungen für die Behandlung autistischer Kinder und Jugendlicher an der Heckscher Klinik München, sowie der Kinder- und Jugendpsychiatrie der Klinik Josefinum der Katholischen Jugendfürsorge Augsburg.

 

Kontakt

Klinik Hochried
Zentrum für Kinder,
Jugendliche und Familien
Hochried 1
82418 Murnau


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