Antragsverfahren - offline

Die Fachklinik hat mit den Kostenträgern

  • Gesetzliche Krankenversicherung
  • Gesetzliche Rentenversicherung

einen Versorgungsvertrag nach § 111SGB V abgeschlossen, d.h. sowohl die Krankenkassen wie auch die Rentenversicherung (früher LVA und BfA, heute DRV) können die Kosten für den stationären Aufenthalt übernehmen.

Eine wichtige Voraussetzung ist der ausgefüllte Rehabilitationsantrag.
Diesen erhalten Sie:

  • bei der Rentenversicherung,
  • bei Ihrer Krankenkasse,
  • bei dem bundesweit kostenlosen Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung (DRV) 
    unter 0800 – 10 00 48 00
  • oder im Internet z. B. unter http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/
    dann: → Formulare und Publikationen → Formulare → Rehabilitation → Antragspaket Kinderrehabilitation
 

Der Rehabilitationsantrag G 200 wird von den Eltern ausgefüllt.
Der Befundbericht G 612 und die Honorar-Abrechnung G 600 werden von dem niedergelassenen Arzt ausgefüllt.

Dabei ist zu beachten:

  • Bei Übergewicht reicht „Adipositas“ als Diagnose allein nicht aus - Es müssen Folgeerkrankungen vorhanden sein und angegeben werden z.B. orthopädische Erkrankungen oder psychische Beeinträchtigungen.
  • Wir freuen uns, wenn Sie die Maßnahme in der Klinik Hochried durchführen möchten und bitten Sie in diesem Fall, dies im Befundbericht ausdrücklich zu vermerken. Soll ein gesundes Geschwisterkind als Begleitperson mit aufgenommen werden, muss dies von den Eltern extra beantragt (Antrag G 581) werden.
 

  • Besteht kein Versicherungsverhältnis mit der Rentenversicherung, kann die Rehabilitation auch bei der Krankenkasse beantragt werden. In diesem Fall muss der Hausarzt nacheinander die Formulare 60 und 61 ausfüllen. Die Formulare finden Sie hier:

Hinweis: Über die Krankenkasse dürfen nur die Ärzte Rehabilitationen verordnen, die von der Kassenärztlichen Vereinigung die Genehmigung dazu haben. Diese erhält auf Antrag, wer im letzten Jahr vor Antragsstellung 20 Rehabilitationsgutachten erstellt hat oder wer 1 Jahr in einer Rehabilitationseinrichtung gearbeitet hat oder wer eine der folgenden Bezeichnungen „Sozialmedizin“ bzw. „Physikalische und Rehabilitative Medizin“ bzw. „Rehabilitationsmedizin“ bzw. „klinische Geriatrie“ erworben hat oder wer an einer anerkannten Fortbildung teilgenommen hat.

Falls Sie Schwierigkeiten bei der Beantragung haben oder eine Ablehnung erhalten haben, stehen wir für weitere Fragen gerne zur Verfügung!

 

Ihre Ansprechpartnerin

Klinik Hochried Ansprechpartner

KJF Rehaklinik für Kinder und Jugendliche

Servicezeiten: Montag-Donnerstag von 9-12 Uhr und 14-16 Uhr

Irmgard Auer
irmgard.auer@klinikhochried.de

Tel  +49 (0)8841 474-1002
Fax  +49 (0)8841 474-1011

Für die Aufnahme ist eine in der Klinik vorliegende Kostenzusage notwendig.

In der Fachklinik für stationäre medizinische Rehabilitation behandeln wir Kinder und Jugendliche im Alter von 0 – 18 Jahren und junge Erwachsene mit rehabilitationsspezifischen Diagnosen. Es ist Aufgabe des Hausarztes / Facharztes, eine stationäre Maßnahme mit dem Antragsformular zu verordnen, zu beantragen und zu begründen. Eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst bei den Krankenkassen oder dem sozialärztlichen Dienst bei den Rentenversicherungsträgern erfolgt aufgrund der vorliegenden Krankenakten. Der Antrag sollte neben den medizinischen Diagnosen auch die psychologisch-pädagogischen Aspekte und die sozialen Bezüge beinhalten. Wird eine Maßnahme abgelehnt, kann Widerspruch eingelegt werden, der eine Begründung enthalten muss.

Rehabilitation mit Begleitpersonen

Bei Kindern im Vorschulalter besteht die Möglichkeit der Begleitung durch Mutter oder Vater bzw. Sorgeberechtigte während der gesamten Dauer der Rehabilitation:

  • im Befundbericht G 612 unter Nummer 17 angeben: kontinuierliche Begleitung durch die Mutter /den Vater medizinisch notwendig, weil das Kind im Vorschulalter ist
 

Bei Kindern im jüngeren Schulalter (meist bis max. 10 Jahre, in Ausnahmefällen bis 12 Jahre) muss die Begleitung durch Mutter oder Vater während der gesamten Dauer der Rehabilitation medizinisch exakt begründet werden.

  • im Befundbericht G 612 unter Nummer 17 angeben: kontinuierliche Begleitung durch Mutter oder Vater medizinisch notwendig - siehe Anlage
 

Medizinisch notwendige Mitaufnahme der Mutter / des Vaters, z.B. weil:

  • das Kind für eine mehrwöchige Trennung in seiner Entwicklung noch nicht so weit ist
  • das Kind den Umgang mit seiner Erkrankung noch nicht selbst verantworten kann
  • die Teilnahme der Begleitperson an Schulungen, Untersuchungen und Behandlungen unbedingt erforderlich ist
  • die Begleitperson Verhaltenstechniken und eine Verhaltensmodifikation lernen soll.

Die medizinische Begründung sollte bezüglich dieser Punkte möglichst konkret entsprechend der Diagnose erfolgen, etwa:

  • Schulung, Allergen-Vermeidung und Verhaltensbeobachtung bei Asthma bronchiale
  • Erlernen der Hautpflege bei Neurodermitis
  • Ernährungsberatung und Umstellung der häuslichen Ess- und Kochgewohnheiten bei Kindern mit schweren Nahrungsmittelallergien oder Adipositas
  • Physiotherapie und autogene Drainage bei Lungenerkrankungen
 

Wird die Mutter oder der Vater als Begleitperson bewilligt, kann ein gesundes Geschwisterkind in die Klinik mit aufgenommen werden, wenn es zuhause nicht mehr versorgt wäre. In diesem Fall müssen die Eltern die Mitaufnahme im Rahmen der Haushaltshilfe beantragen.

 

Kontakt

Klinik Hochried
Zentrum für Kinder,
Jugendliche und Familien
Hochried 1
82418 Murnau


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