Aktuelles aus der Klinik
Aktuelles für unsere Reha-Patienten
Warum eine Kinder- und Jugendrehabilitation auch oder gerade während der Corona-Zeit sinnvoll ist
Es gibt aber viele Vorteile, die eine Kinder- und Jugendrehabilitation zu Coronazeiten mit sich bringt:
- Entspannung und Abstand vom belastenden Alltag, der durch den wiederholten Lockdown geprägt ist (Homeschooling, Homeoffice...)
- Training von sozialen Kontakten weiterhin innerhalb der Gruppen möglich
- Durch etwas kleinere Patientengruppen kann noch gezielter auf den einzelnen Patienten und/oder die Begleitpersonen eingegangen werden
- verringertes Infektionsrisiko durch aktuelle Hygienekonzepte
Häufig gestelle Fragen:
Welche Besonderheiten gelten während der Pandemie?
- Wir nehmen bei Aufnahme einen Corona-Abstrich. Bis zum Erhalt des Ergebnisses sind Sie und/ oder Ihr Kind für einen Tag in Quarantäne. Dies gilt auch für geimpfte und genesene Personen.
- Es gilt Maskenpflicht.
- Stationäre Patienten können auf dem Gelände, jedoch nicht in Gebäuden besucht werden. Als Besucher werden die (beiden) Sorgeberechtigten mit dem dazugehörigen Hausstand (z. B. Geschwister) zugelassen.
- Die Möglichkeiten für Ausflüge sind gegeben, jedoch eingeschränkt.
Sie haben erst vor kurzem eine Bewilligung der Reha erhalten und möchten den Aufnahmetermin wissen?
Leider kann eine längerfristige Reservierung eines Termins auf Grund der aktuellen Situation momentan nicht erfolgen. Sobald der Aufnahmetermin feststeht, informieren wir Sie aber umgehend schriftlich. Wir bitten um Verständnis, dass es zu längeren Wartezeiten kommen kann.
Können Terminwünsche berücksichtigt werden?
Wir haben bisher immer versucht, Terminwünsche soweit möglich zu berücksichtigen. Für eine Terminfindung benötigen wir aber auch Ihre größtmögliche Flexibilität.
Ihr Bewilligungsbescheid läuft ab?
Ist in Ihrem Bewilligungsbescheid ein Gültigkeitszeitraum angegeben und die Rehaklinik kann in Folge der Corona-Pandemie Ihnen keinen Aufnahmetermin innerhalb dieses Zeitraumes anbieten, so wird sich die Rehaklinik mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger oder der gesetzlichen Krankenkasse (z. b. AOK, TK, Barmer...) in Verbindung setzen und eine Verlängerung der Gültigkeit veranlassen. Wenn bei Ihnen die private Krankenversicherung oder die Beihilfe Kostenträger ist, wenden Sie sich bitte an Ihren dortigen Ansprechpartner. Bei diesen Kostenträgern kann es ein anderes Verfahren geben.
Können sich Maßnahmen und Regelungen kurzfristig ändern?
Alle Maßnahmen werden regelmäßig an den Verlauf der Pandemie angepasst. Wir versuchen mit unserem Konzept größtmöglichen Schutz einerseits und so geringe Einschränkungen unserer Angebote wie möglich anderseits umzusetzen.
Unser Anliegen ist es, dass Sie und Ihr Kind schnellst möglich die Hilfe bekommen können, die Sie benötigen. Es werden bis jetzt alle therapeutischen Angebote, angepasst an das Hygienekonzept in allen Klinikbereichen, durchgeführt.
Natürlich stehen wir Ihnen gerne auch für Fragen zur Verfügung.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.