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| Fachklinik für stationäre medizinische Rehabilitation Verwaltung / Belegung Irmgard Auer Tel: 08841 / 474 - 1002 Fax: 08841 / 474 - 1011 E-Mail: info@klinikhochried.de |
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Eine Kind-Mutter- bzw. Kind-Vater-Rehabilitationsmaßnahme kann dann erwogen werden, wenn zur Behebung der Beschwerden des Kindes alle am Wohnort bestehenden Möglichkeiten für eine Heilung oder Linderung ausgeschöpft sind.
Wenn keine Besserung des Gesundheitszustandes eingetreten ist, hat Ihr Arzt die Möglichkeit, eine solche Maßnahme zu verschreiben. Dies kann auch dann sinnvoll sein, wenn eine Trennung vom Elternteil für das Kind unzumutbar erscheint und die Eltern auf die Erkrankung des Kindes geschult werden müssen oder wenn Eltern zur Betreuung und Pflege des Kindes unverzichtbar sind.
Die Kind-Mutter-Heilmaßnahme ist zunächst für Kinder im Kindergartenalter vorgesehen. Eine gemeinsame Aufnahme von Kindern unter 3 Jahren oder im Säuglingsalter, als auch für Kinder über 7 Jahre ist ebenfalls möglich, wenn das Behandlungsziel ambulant nicht erreicht werden kann und eine medizinische Begründung vorliegt. Die Aufnahme von gesunden Geschwisterkindern ist grundsätzlich möglich.
Schwerpunktmäßig aufgenommen werden Kinder mit folgenden Diagnosen:
Weitere Aufnahmediagnosen sind jederzeit möglich, einzelne Diagnosen bedürfen jedoch vor der Aufnahme der Absprache mit der Ärztlichen Leitung, vor allem dann, wenn ein hoher Behandlungs- und Betreuungsaufwand erforderlich und zu erwarten ist.
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